Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt

Gemeinnützige Bauorden GmbH und Internationaler Bauorden – Deutscher Zweig e. V.

(Stand: November 2024)

Inhalt

  1. Definition
  2. Verhaltenskodex (und Selbstverpflichtungserklärung Mitarbeiter:innen / Freiwillige)
  3. Verankerung im Leitbild der Konzeption (und Hinweis darauf im Schutzkonzept)
  4. Risikofaktoren
  5. Prävention
  6. Beschwerdeverfahren
  7. Interventionsplan für akute Krise / Verdacht auf Missbrauch
  8. Notfallnummern
  9. Externe Beratungsstellen

Vorwort

Für den Internationalen Bauorden ist die unverfügbare Würde jedes Menschen Handlungsvoraussetzung seines Handelns. Als Akteur der Internationalen Jugendarbeit möchten wir zur Entwicklung und Förderung Jugendlicher und junger Erwachsener beitragen. Der Schutz vor sexuell motivierter Grenzverletzung ist für den Internationalen Bauorden daher von integraler Wichtigkeit. Der Internationale Bauorden möchte Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen geschützten Ort bieten. Die Prävention von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen vor psychischer, physischer oder struktureller Gewalt jeglicher Art ist im Rahmen aller Veranstaltungen und Angebote des Internationalen Bauordens von höchster Wichtigkeit.

Um wirksame Prävention zu betreiben, legt der Internationale Bauorden dieses Schutzkonzept vor und integriert es in alle Arbeitsabläufe und angebotenen Maßnahmen. Es steht den Projektpartner:innen des Bauordens sowie allen Teilnehmer:innen und der Öffentlichkeit als Orientierungshilfe und konkrete Handlungsanleitung zur Verfügung.

Die hier formulierten Verhaltensstandards binden haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende und tragen zur Gewaltprävention bei. Es wurde durch den Vereinsvorstand des Internationalen Bauorden – Deutscher Zweig e. V. und die Geschäftsführung der Gemeinnützigen Bauorden GmbH im Dezember 2024 beschlossen und in Kraft gesetzt. Das Schutzkonzept wird spätestens nach zwei Jahren überprüft und ggf. aktualisiert.

1. Definition

Im Kontext der Freiwilligenarbeit treffen internationale junge Menschen verschiedener Kulturen und Sozialisierungen auf unterschiedliche Menschen in lokalen Projekten und aus der Zivilgesellschaft. Sie werden vom Internationalen Bauorden über die Rahmenbedingungen ihres Einsatzes informiert, treffen vor Ort in den lokalen Projekten aber auf weitgehend fremde Menschen. Deswegen kann es im Rahmen des Einsatzes zu großen Alters-, Wissens-, Autoritäts- und Machtunterschieden kommen. All diese Aspekte ermöglichen, dass es zu sexuellen Grenzverletzungen kommen kann. Auch Situationen mit sexueller Gewalt oder sexuellem Missbrauch werden durch das beschrieben Setting ermöglicht.

Im Folgenden werden zunächst grundlegende Begriffe definiert, damit Klarheit über die verschiedenen Stufen von sexuellem Fehlverhalten besteht.

Sexuelle Grenzverletzungen sind Handlungen, die die individuellen Grenzen von Menschen überschreiten. Dieses Verhalten ist in der Regel nicht strafbar und nicht immer beabsichtigt. „Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen (zum Beispiel eine unbeabsichtigte Berührung oder Kränkung durch eine als verletzend erlebte Bemerkung) sind im alltäglichen Miteinander korrigierbar, wenn die grenzverletzende Person dem Gegenüber mit einer grundlegend respektvollen Haltung begegnet.“[1]

Sexuelle Übergriffe unterscheiden sich in ihrer Intensität von Grenzverletzungen, denn sie passieren nicht zufällig und sind häufig sexuell motiviert. Durch Grenzverletzungen im Vorfeld wird getestet, ob eine Person sich passiv verhält und somit ein geeignetes Opfer darstellt. Manchmal zielen sexuelle Übergriffe darauf ab, eine andere Person zu beschämen, bloßzustellen oder sie zu manipulieren.

„Sicherlich sind nicht alle übergriffigen Handlungen im Detail geplant, doch entwickelt sich ein übergriffiges Verhalten/übergriffige Verhaltensmuster nur, wenn Erwachsene oder Jugendliche sich über gesellschaftliche/kulturelle Normen, institutionelle Regeln, den Widerstand der Opfer und/oder fachliche Standards hinwegsetzen. Übergriffe unterscheiden sich von unbeabsichtigten Grenzverletzungen durch:

  • Missachtung der verbal oder nonverbal gezeigten (abwehrenden) Reaktionen der Opfer,
  • Massivität und/ oder Häufigkeit der Grenzverletzungen
    und/ oder
  • Missachtung der Kritik von Dritten an dem grenzverletzenden Verhalten
  • unzureichende persönliche bzw. fehlende Übernahme der Verantwortung für das eigene grenzüberschreitende Verhalten,
  • Abwertung von Opfern und/oder Zeug:innen, die Dritte um Hilfe bitten (als „Petzen“ bzw. „Hetzerei“ abwerten)“[2]

Es gibt sexuelle Übergriffe mit und ohne Körperkontakt und körperliche Übergriffe, bei denen der Betroffene durch Festhalten oder spielerisch erscheinendes Toben Verletzungen und/oder Angst erfährt.

Sexualisierte Gewalt oder sexueller Missbrauch meint sexuelle Handlungen, die gesetzlich verboten sind. Meist folgen diese auf vorherige sexuelle Übergriffe oder wiederholte sexuelle Grenzverletzungen.

Sexualisierte Gewalt ist „jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter oder die Täterin nutzt dabei seine/ihre Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“[3].

Im Kontext der internationalen Jugendarbeit und in dem für den Internationalen Bauorden besonders relevanten Format der Workcamps können nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch (junge) erwachsene Personen als mögliche Betroffene von sexualisierter Gewalt oder den Vorstufen hiervon angesehen werden. Wenn zwischen Opfer und Täter:in in mindestens einem Merkmal ein großer Unterschied besteht (z.B. Machtposition, Rolle in der Gruppe, Kultur, Religion, Sozialisation, Alter, Bildung, Fremdsprachenkenntnis), ist sexualisierte Gewalt strukturell begünstigt.

2. Verhaltenskodex

Jede Person, die beim Internationalen Bauorden freiwillig, ehrenamtlich, hauptberuflich mitarbeitet oder als Kooperations-/Projektpartner:in Maßnahmen mit dem Internationalen Bauorden umsetzt, wird über den für sie zutreffenden Verhaltenskodex informiert, welcher in Form einer Selbstverpflichtung ausformuliert ist.[4] Mit der Unterschrift verpflichtet sich die Person dazu, während ihres Engagements beim Internationalen Bauorden diesen Verhaltenskodex zu beachten. Eine Nicht-Beachtung des Verhaltenskodexes hat Konsequenzen, die bis zum Ausschluss von einer Maßnahme reichen können.

3. Verankerung im Leitbild

Für den Internationalen Bauorden spielen seit seiner Gründung Verständigung und Versöhnung eine wichtige Rolle. Das freiwillige Zusammenarbeiten und -leben von überwiegend jungen Erwachsenen soll einen Beitrag zu einem toleranten Miteinander bieten. Ein fairer und respektvoller Umgang aller Beteiligten untereinander gehört fest zum Workcamp-Format. Dazu zählt auch, dass sexuelle Selbstbestimmung und individuelle Grenzen aller Beteiligten uneingeschränkt anerkannt werden.

4. Risikofaktoren

a. Zielgruppe

Mit dem Internationalen Bauorden absolvieren jährlich etwa 200 Freiwillige einen internationalen, kurzen Freiwilligendienst mit Fokus auf bautechnische Unterstützung. Dieser Einsatz findet im Rahmen von meist zweiwöchigen Workcamps statt. Der interkulturelle Austausch stellt eine Besonderheit dar. Während des Projektzeitraumes leben und arbeiten die internationalen Freiwilligen zusammen und haben so eine hohe Kontaktdichte.

Die Freiwilligen sind in aller Regel volljährig und zunächst keine schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen, können aber dennoch als vulnerable Zielgruppe betrachtet werden. Bei minderjährigen und jungen erwachsenen Freiwilligen entwickelt sich die Sexualität (weiter) und Grenzen werden entdeckt, ausgetestet und verändert. Somit können Situationen entstehen, die sexuelle Grenzverletzungen oder sexuelles, übergriffiges Verhalten gegenüber den Freiwilligen begünstigen. Sie sind sowohl schutzbedürftige als auch potenziell ausführende Personen.[5]

b. Kulturelle und religiöse Unterschiede

Vielfalt und Offenheit gehören zur Identität des Internationalen Bauordens. Deshalb sollen pauschalisierende kulturelle Zuschreibungen vermieden werden. Gleichwohl gibt in interkulturellen Kontexten verschiedene Auffassungen bei Nähe- und Distanzempfinden. Auch Geschlechterrollen und der Umgang mit Sexualität ist manchmal kulturell geprägt und es kann dadurch in interkulturellen Zusammenhängen zu falschen Erwartungen und/oder Missverständnissen kommen. Es kann unterschiedliche Auffassungen darüber geben, wo Grenzen liegen, ab wann man Handlungen als gewaltvoll empfindet, aber wann man sich gegen sie wehren darf und darüber sprechen kann. Dies gilt ebenso für religiöse Kontexte oder implizite oder explizite Verhaltensregeln, die einen religiösen Ursprung haben. [6]

c. Zusammenarbeit mit den Projektpartner:innen

Der Internationale Bauorden arbeitet mit sorgfältig ausgewählten Projektpartner:innen in Deutschland und im Ausland zusammen. Mit vielen besteht seit vielen Jahren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Dennoch ist festzuhalten, dass der Internationale Bauorden nur bedingt Einfluss auf die Arbeit in den Projekten vor Ort nehmen kann – insbesondere bei den Workcamps im Ausland ist eine Kontrolle der Abläufe und Strukturen nicht möglich.

d. Unterbringung während des Workcamps

Die Freiwilligen übernachten während des Workcamps in einer Gemeinschaftsunterkunft. Ob eine geschlechtergetrennte Schlafmöglichkeit räumlich möglich ist, steht im Vorfeld fest und die Freiwilligen sind darüber informiert. Nachts ist ein übergriffiges Verhalten in diesem Rahmen denkbar und sexuelle Gewalt oder Missbrauch können einfacher passieren. Die Privatsphäre der Freiwilligen wird respektiert und dem Wunsch nach einer einzelnen Schlafmöglichkeit kann in begründeten Ausnahmefällen im Austausch mit dem/der Projektpartner:in ermöglicht werden oder wird eigen-initiativ von den einzelnen Freiwilligen im Vorfeld organisiert.

e. Interpretation, Kommunikation und Haltung

Inwiefern Autorität und Macht im Kontext der Arbeitsanleitung oder im weiteren Alltag zwischen den Freiwilligen aufgefasst wird, unterliegt den persönlichen Erfahrungen und der Sozialisation der einzelnen Freiwilligen. Jede:r interpretiert Situationen und Geschehnisse unterschiedlich und hat ein Recht darauf mit seinem Erleben wahrgenommen und respektiert zu werden. Ob kulturelle oder religiöse Missverständnisse im schlimmsten Falle von Personen mit höherem Erfahrungsschatz bewusst oder unbewusst ausgenutzt werden und es zu Machtmissbrauch kommt, können die Hauptamtlichen Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens nicht erfassen. Wir appellieren sowohl an unsere Projektpartner:innen als auch Freiwilligen sensibel miteinander umzugehen.

Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens sind bemüht, jedes Workcamp in Deutschland persönlich zu besuchen. Bei einem Projektbesuch handelt es sich jedoch stets nur um eine Momentaufnahme eines zweiwöchigen Austauschs. Es besteht die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter:innen  je nach Situation und Kommunikationstand erst später von etwaigen Missständen erfahren könnten. Ihnen ist daran gelegen, eine respektvolle, ehrliche und möglichst offene Kommunikation mit allen am Workcamp beteiligten Personen zu etablieren und selbst eine entsprechende Haltung zu leben.

5. Prävention

a. Informations- und Kommunikationsstruktur

Dieses Schutzkonzept wird auf der Webseite des Internationalen Bauordens (www.bauorden.de) veröffentlicht. Für die Betreuung der Freiwilligen gilt – wie für alle Anliegen der Freiwilligen – die folgende Kommunikationsstruktur:

Freiwillige arbeiten im Projekt. Vor Ort gibt es die im Vorfeld benannte Ansprechperson seitens der/des Projektpartner:in für alle alltäglichen, arbeitsrelevanten und ortsspezifischen Fragen.

Die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens haben im Vorfeld und nach Abschluss des Projektes Kontakt zu den Freiwilligen und dem/der Projektträger:in. Ein:e Hauptamtliche:r besucht nach Möglichkeit das Projekt an einem Tag für eine Zwischenevaluation während der 1. Projektwoche und spricht mit den Freiwilligen und dem/der Projektpartner:in.

Während des gesamten Projektes sind die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens bei jeglichen Fragen per Telefon und Email erreichbar (sowohl für Freiwillige als auch für den/die Projektpartner:in). Die Erreichbarkeit gilt auch über die üblichen Geschäftszeiten der Geschäftsstelle hinaus. Im Notfall kann ein weiterer Besuch vor Ort stattfinden.

b. Selbstverpflichtung

Die Freiwilligen und Projektpartner:innen bekennen sich mit einer Selbstverpflichtungserklärung zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang mit anderen Menschen und zum Eintreten für die Menschenrechte. Darin bestätigen sie, dass sie sich bewusst sind, in welchen Kontexten es zu sexualisierter Gewalt kommen kann, und dass sie dagegen vorgehen und die hauptamtlichen Mitarbeiter:innen in der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens zu informieren, sofern ihnen etwas auffällt.

Die hauptamtlichen Mitarbeiter:innen in der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens verpflichten sich ebenfalls zu einem gleichermaßen professionellen wie sensiblen Umgang mit Themen sexualisierter Gewalt. [7]

6. Beschwerdeverfahren

Sollte sich eine Person schriftlich oder mündlich mit der Sorge oder einem Verdacht in Richtung sexuellen Fehlverhaltens während eines Workcamps an die Mitarbeiter:innen in der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens wenden, greift das sog. Beschwerdeverfahren. Es sind immer mindestens zwei Mitarbeiter:innen in der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens an dem Prozess des Beschwerdeverfahrens beteiligt. Es werden die Beschwerde, alle Vermutungen und Hinweise auf inadäquates Verhalten im Kontext eines Workcamps dokumentiert, ernst genommen und möglichst weitgehend aufgeklärt. Folgende Schritte werden dafür i.d.R. unternommen:

1. Beschwerde/Beobachtung/Vermutung annehmen und dokumentieren.

2. Aussagen der Person mit anderen vor Ort gewesenen Personen abgleichen und dokumentieren.

3a. Sollte der in (1) geschilderte Sachverhalt von anderen Aussagen belegt werden oder der Verdacht nicht eindeutig ausräumbar sein, wird der Interventionsplan für eine akute Krise greifen. Wenn die Person aus (1) selbst betroffen von dem sexuellen Fehlverhalten war, tritt unter allen Umständen der Interventionsplan in Kraft.

3b. Sollte sich herausstellen, dass faktisch eine andere Situationslage belegbar ist und die Person unter (1) relevante Sachverhalte nicht wusste und daher Fehlschlüsse zog oder es zu Missverständnissen oder anderen Fehleinschätzungen kam, so wird dies in einem Gespräch mit der Person aufgeklärt und dokumentiert. Alle anderen beteiligten Personen werden von Mitarbeiter:innen in der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens auf die Selbsterklärung verwiesen und es wird in dem Vorfall angemessenem Umfang auf eine Reflexion geachtet (vor allem mit Augenmerk auf verbesserte Kommunikation oder sensibleres Verhalten in der Zukunft).

Ziel eines Beschwerdeverfahrens ist stets die Aufklärung des nicht zufrieden stellenden Sachverhaltes und im Konfliktfall die Einigung auf eine für die Zukunft sinnvolle Lösung und die in der Folge wirksamere Anwendung der Selbsterklärung.

7. Interventionsplan für akute Krise

Im Folgenden ist ein Interventionsplan detailliert beschrieben, an den sich im Krisenfall schrittweise gehalten wird. Die Mitarbeiter:innen in der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens werden diesen Interventionsplan als Leitfaden für ihr Vorgehen verwenden und sich inhaltlich und chronologisch daran halten, sofern dies in der auftretenden Situation möglich ist. [8]

1. Schilderung des Vorfalles annehmen und dokumentieren, falls noch nicht geschehen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass es drei verschiedene Formen gibt:

a) den Mitteilungsfall (betroffene Person wendet sich selbst an den Bauorden), bitte Hinweise unter Punkt 3 beachten;

b) Vermutung von Fehlverhalten oder Täterschaft (die Person hat ein unangenehmes Gefühl, einen Verdacht gegenüber anderen Personen im Workcamp-Kontext, vor allem Freiwilligen oder Personen des/der Projektpartner:in);

c) besorgniserregende Wahrnehmungen (die Person macht sich aufgrund von Aussagen oder Verhalten einer dritten Person im Workcamp-Kontext Sorgen, vor allem hinsichtlich Freiwilligen oder Jugendlichen/Kindern, welche tagsüber am Projektort sind)

2. Kontakt zu einer weiteren in der Geschäftsstelle des Internationalen mitarbeitenden Person aufnehmen und im Weiteren immer abgestimmt vorgehen. Es wird festgelegt, wer die feste Zuständigkeit für die nächsten erforderlichen Interventionsschritte übernimmt. Die zweite Person unterstützt im Bedarfsfall oder erinnert die zuständige Person. Es wird auf ein zeitlich zügiges Vorgehen geachtet und so schnell wie möglich Punkt 6 erreicht.

3. In Kontakt mit der betroffenen Person treten und ein Gespräch (persönlich oder telefonisch) vereinbaren, falls dies noch nicht geschehen ist. Sensibel vorgehen und an dieser Stelle wenig wertend, aber sehr empathisch auf Aussagen/Verhalten der Person reagieren. Je nach Zustand und Ausmaß des Vorfalles mit ihr gemeinsam überlegen, wie intensiv der weitere Kontakt/Austausch sein soll, ob sie anderweitig Unterstützung braucht oder ein Ortswechsel notwendig ist. Es ist wichtig zu signalisieren, dass der Internationale Bauorden sich angemessen und mit Rücksicht auf ihre Privatsphäre und Wünsche um die Aufklärung/Reflexion des Vorfalles bemüht.

4.  Idealerweise sollte eine externe Beratungsstelle für sexuellen Missbrauch miteinbezogen werden und die Mitarbeiter:innen des Internationalen Bauordens sich fachlich unterstützen lassen, sobald sexuelle Übergriffe oder Missbrauch nicht mehr mit Sicherheit auszuschließen sind. Hierbei werden keine persönlichen Daten der Person weitergegeben.

5. Sollten Kinder und Jugendliche betroffen sein, wird ebenso das zuständige Jugendamt mit einbezogen.

6. Nach ausführlichen Gesprächen werden von den Mitarbeiter:innen in der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens Absprachen über weiteres Vorgehen getroffen und dies solange fortgeführt und umgesetzt, bis der Fall abgeschlossen ist.

7. Der gesamte Verlauf wird von der Person, die den Fall am engsten begleitet hat, dokumentiert und archiviert. Sie hält fest, welche Schritte wann abgelaufen sind und welche Lösung mit allen beteiligten Personen gefunden wurde. Außerdem kann ggf. eine Anpassung der Präventionsmaßnahmen notwendig sein, was von der dokumentierenden Person im Bauorden-Team als Anliegen vorgebracht werden sollte.

8. Notfallnummern

Die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle des Internationalen Bauordens in Ludwigshafen sind telefonisch i.d.R. erreichbar von Dienstag bis Donnerstag (09:00 bis 16:00 Uhr). Auch außerhalb dieser Zeiten ist in dringend Fällen telefonischer Kontakt möglich:

+49 621 6355 4946 (Festnetz, auch außerhalb der Bürozeiten)

+49 152 02091951 (Diensthandy 1)

+49 159 06664451 (Diensthandy 2)

Darüber hinaus ist ein E-Mail-Kontakt (info@bauorden.de) jederzeit möglich.

9. Externe Beratungsstellen

Kinderschutzhotline

→ Beratungshotline in Kinderschutzfragen

Tel.:  0 800 19 210 00 (rund um die Uhr)

Web: https://kinderschutzhotline.de/ 

Telefonseelsorge

Tel.: 0800 1110111 (rund um die Uhr)

Web: www.telefonseelsorge.de

Hilfetelefon sexueller Missbrauch

→ Suche von Beratungsstellen vor Ort

Tel.: 0800 22 55 530 (Mo, Mi, Fr: 9-14 Uhr; Di, Do: 15-20 Uhr)

Web: www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfe-telefon

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Tel.: 08000 116016 (berät Anrufende aller Geschlechter rund um die Uhr)

Web: www.hilfetelefon.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Männer

Tel.: 08000 123 99 00 (Mo-Do: 9-14 Uhr + 16-20 Uhr, Fr: 09-15 Uhr)

Bundesweites Telefon zur Verhinderung von Übergriffen

→ anonyme telefonische therapeutische Hilfestellungen für Menschen an, die befürchten, eine Straftat zu begehen

Tel.: 08000 70 222 40 (Mo-Fr: 09-18 Uhr)


[1] https://zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Fachinformationen/6005_missbrauch_in_der_schule [Abruf am 13.06.2024 11:04].

[2]  https://zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Fachinformationen/6005_missbrauch_in_der_schule [Abruf am 13.06.2024].

[3] https://beauftragte-missbrauch.de/themen/definition/definition-von-kindesmissbrauch [Abruf am 13.06.2024].

[4] Vgl. Anhang.

[5] Vgl. ICE  e. V., Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt (01.08.2022); abrufbar unter https://freiwilligendienst.de/fileadmin/ice/webseite/dokumente/220801_ICE-Schutzkonzept_zum_Umgang_mit_sexualisierter_Gewalt.pdf  [Abruf am 05.09.2024].

[6] Vgl. ebd.

[7] Vgl. die jeweiligen Fassungen der Selbstverpflichtungserklärungen im Anhang.

[8] Vgl. zum Folgenden ICE  e. V., Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt (01.08.2022); abrufbar unter https://freiwilligendienst.de/fileadmin/ice/webseite/dokumente/220801_ICE-Schutzkonzept_zum_Umgang_mit_sexualisierter_Gewalt.pdf  [Abruf am 05.09.2024].