Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

seit Oktober 2025 findet bei Überweisungen ein Abgleich zwischen den Kontodaten statt. Dabei kann es vorkommen, dass Sie eine Meldung erhalten, dass der Name den Sie als Empfänger eingetragen haben, nicht mit dem bei der Bank hinterlegten übereinstimmt. Sie können zwar den Vorgang fortsetzen indem Sie die Abweichung bestätigen; Sie können aber auch den Namen ändern. Wenn Sie beim Eintragen der Überweisungsdaten als Empfänger den Bauorden (ohne weitere Zusätze) eintragen, dann geht die Überweisung ohne Meldungen durch. Sollten Sie Überweisungsvorlagen gespeichert haben, können Sie diese entsprechend anpassen.

Die neue Regelung gilt sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für herkömmliche Überweisungen in Euro im Euroraum. Eine Empfängerüberprüfung ist nur bei Überweisungen von Girokonto zu Girokonto vorgeschrieben. Andere Kontoarten, wie Spar- oder Darlehenskonten, sind davon ausgenommen.

Überprüft werden sowohl elektronisch eingereichte Überweisungen als auch papierhaft abgegebene Überweisungen. Bei papierbasierten Aufträgen erfolgt die Prüfung jedoch nur, wenn die Kundin oder der Kunde sie persönlich in der Filiale abgibt.

Bereits bestehende Daueraufträge laufen ohne Empfängerüberprüfung weiter. Erst bei einer Änderung oder neuen Daueraufträgen ist eine Prüfung nötig. Lastschriften sind nicht von der Empfängerüberprüfung betroffen.

Viele Grüße aus Ludwigshafen
Das Bauorden-Team